Schachfreunde Burg von 1966 e.V.

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6. Anwendugsbeispiel: Rauchen während des Spielbetriebs

 

Vorausgesetzt man hat das Bisherige gelesen und verstanden, dann sollte die objektive Beuteilung von praktischen Konfliktfällen halbwegs unvoreingenommen geschehen.

So gab es vor einigen Jahren in unserem Verein langatmige Diskussionen über das Rauchen.

 

Kurz gesagt: Es ging darum, ob man während der vereinsinternen Turniere am Spielabend rauchen darf oder nicht. Offensichtlich warf es noch nicht geregelt.

 

Vorgeschichte: Seit der Jahrtausendwende gab es im Jugendbereich eine Explosion, die notwendig dazu führen musste, dass diese Jugendlichen irgendwann auch am Spielabend der Erwachsenen teilnehmen wollten. Das Rauchen hielt sie davon ab.

 

Verlauf: Das Rechtssystem des Vereins war auf die Situation nicht eingestellt. Es lag im Bereich des Unbestimmten, aber des kontingent Möglichen. Insofern war die Debatte eine politische, in der es zu Gruppierungen gekommen ist, die ihre Regeln für alle verbindlich machen wollten.

  • Auf der einen Seite fand sich die Fraktion der Raucher, die traditionalistisch dafür plädierten, im Status Quo zu beharren. Hauptargument war die Grenzziehung zwischen Jung und Alt: "Dienstagabend ist für Erwachsene."

  • Auf der anderen Seite fand sich die Fraktion der Nicht-Raucher oder Jugendlichen zusammen, die modernistisch argumentierten, dass der Verein auf die Entwicklung adäquat reagieren muss und die Nicht-Raucher ein Recht darauf hätten, mitspielen zu können.

  • Zusätzlich gab es noch eine weitere Gruppierung der Nicht-Raucher, die aber keine eindeutige Position bezogen haben.

 

 

 

Wer hat Recht? Zunächst einmal: Niemand, da das (Nicht-)Rauchen gesetzlich nirgendswo verankert war. Der unbestimmte Rechtsraum ist willkürlich.

Traditionen sind Schein-Argumente. Es scheint so, als wäre es geltende Norm, dass geraucht werden darf, "weil man es schon immer so gemacht hat."

Ebenso liefert die Entwicklung keine Aussagekraft darüber, ob sie sich auch im Spielbetrieb der Erwachsenen niederschlägt. Schließlich war die Beteiligung an Vereinsturnieren seitens der Jugendlichen mangelhaft auch trotz Einschränkungen.

 

Eine gerechte Lösung:

Gehen wir zurück zu unserem Ausgangspunkt der Gerechtigkeit, so müssen die Rechte und Pflichten für alle gleichermaßen gelten, sodass sie vor jedem gerechtfertigt werden können.

Eine Vereinsmeisterschaft, in der sich jemand einen Wettbewerbsvorteil verschafft, bietet nicht die gleichen fairen Ausgangsbedingungen für alle. Unser Verständnis von einem Verein besagt aber, dass alle Mitglieder gleichermaßen zum Verein gehören. Trägt der Verein (also die Mitglieder) ein Turnier aus, indem einige Mitglieder a priori benachteiligt werden, dann ist es kein gerechtes Turnier. Es daher völlig unerheblich, wie man persönlich zu dem Thema steht. Als Mitglied muss man dafür sorgen, dass die Rechte und Pflichten jedes Mitglieds gewahrt bleiben. Es gilt die goldene Regel: Was du nicht willst, dass man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

Der Fall ist eindeutig und wurde auch gesetzlich verankert. Während eines Vereinsturniers wird im Turniersaal nicht geraucht, weil einige Vereinsmitglieder einen Nachteil haben, wenn sie etwa vom Rauch gestört werden oder von diesem komplett vom Spielen abgehalten werden. Es ist daher auch moralisch "schlecht", weil es das Leistungsvermögen inhibiert. Selbstverständlich ist auch, dass jeder das Recht einfordern kann, dass ihm kein weiterer Nachteil entsteht – wie etwa, dass es im Turniersaal ruhig zugeht, was ich aber persönlich noch nicht erlebt habe.

Eine Wahrheitspolitik braucht man um solche Evidenzen nicht zu führen. Man hat Unrecht, wenn man einen Nachteil für andere schafft. Und genau hier hüte man sich vor dem Mitleid mit den Ungerechten: Wer sein Unrecht nicht verstehen kann, dessen Position braucht man nicht zu verteidigen. Es wäre schädlich für alle Betroffenen. Eine Rechtbelehrung ist notwendig.

Man muss sich auf solche Ausgangsbedingungen einigen, die niemand als ungerecht empfinden kann. Der Vorrang einer Beurteilung haben dabei immer die basalsten Schachregeln, gefolgt von den Prinzipien des Marktes. Eine Vereinsmeisterschaft impliziert, dass alle Vereinsmitglieder das Recht haben, mitzuspielen.

 

 

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