Schachfreunde Burg von 1966 e.V.

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Ansprechpartner:

Fjodor Schäfer

webmaster [at] sf-burg.de

V e r e i n s s a t z u n g

Schachfreunde Burg von 1966 e.V.

 

§ 1 Zweck des Vereins

 

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Schachspiels. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und ist politisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied des Landessportverbandes und des Landesschachverbandes. Der Vereinszweck soll erreicht werden durch vereinsinterne Meisterschaften, Beteiligung an Wettkämpfen und Förderung der Jugend.

Der Verein bezweckt die freiwillige selbständige Übernahme und Ausführung der Aufgaben der freien Jugendhilfe und strebt die Verwirklichung der in den Richtlinien des Landesjugendamtes vom 07.12.78 unter Ziffer 3 (5) c) geforderten Bedingungen an.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 2 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

 

Der Verein heißt "Schachfreunde Burg von 1966 e.V." mit dem Sitz in Burg (Dithm.). Geschäftsjahr ist das Kalendarjahr.

 

§ 3 Mitgliedschaft, Beitrag

 

Mitglied kann jeder gut beleumundete Schachfreund werden. Der Verein besteht aus

a) Ehrenmitgliedern

b) aktiven Mitgliedern

c) jugendlichen Mitgliedern

d) passiven Mitgliedern

 

Es sind regelmäßig Beiträge zu entrichten. Über Höhe und Zahlungsweise entscheidet die Mitgliederversammlung, über Anträge einer Beitragsermäßigung aus persönlichen Gründen entscheidet der Vorstand.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Ehrenmitglieder und aktive Mitglieder, sowie jugendliche Mitglieder ab 14 Jahren, haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die passiven Mitglieder erhalten dieses Recht erst nach zweijähriger ununterbrochener Vereinszugehörigkeit. Über die aktive Mitgliedschaft entscheidet im Zweifelsfall der Turnierleiter.

Alle Mitglieder haben das Recht der Benutzung des Spielraumes im Rahmen der Spielordnung. Alle Mitglieder haben das Recht, zweckdienliche Anträge an den Vorstand oder an die Mitgliederversammlung vorzubringen. Alle Mitglieder sind verpflichtet,

a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,

b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,

c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.

 

§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

 

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Sie bedarf der Bestätigung auf der nächsten Vorstandssitzung. Der Antragsteller wird beitragspflichtig mit dem auf die Antragsstellung folgenden Monatsersten. Die Mitgliedschaft endet

a) durch Tod,

b) durch Austritt. Der Austritt muss mindestens 1/4 Jahr vorher schriftlich erklärt werden,

c) durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen

  1. nach 3-monatigem Beitragsrückstand trotz Mahnung,
  2. bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins,
  3. wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens,
  4. aus sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsdisziplin berührenden Gründen.

 

Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Der Beschluss kann nur von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

 

§ 6 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind

a) DER VORSTAND

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie dem Kassenwart, dem Turnierleiter, dem Jugendwart und dem Schriftführer. Für weitere Funktionen kann die Mitgiederversammlung zusätzliche Vorstandsmitglieder wählen. Die Vorstandsmitglieder sind jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung neu zu wählen bzw. zu bestätigen. Bis zur Bildung eines neuen Vorstandes bleibt der alte im Amt. Auf Antrag muss die Wahl geheim durchgeführt werden. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

Der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt den Verein in Rechtsgeschäften. Er kann dieses Recht im Einzelfall auf andere Mitglieder übertragen.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

 

b) DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, möglichst im ersten Monat des Kalenderjahres, durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung ist mindestens 10 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung vorzunehmen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dieses schriftlich verlangen. Der Vorstand kann für besondere Entscheidungen außerordentliche Mitgliederversammlung fasst ihre Entschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Anträge an die Mitgliederversammlung zur Tagesordnung sind dem Vorstand mindestens drei Tage vorher schriftlich einzureichen.

 

§ 7 Beurkundung

 

Die Beschlüsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 8 Satzungsänderung

 

Eine Satzungsänderung verlangt eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder einer Mitgliederversammlung.

 

§ 9 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei 3/4 der stimmberechtigten erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Burg (Dithm.), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Die Satzung tritt am 28.02.1987 in Kraft. Gleichzeitig erlischt die Satzung vom 12.01.1980.

 

Burg (Dithm.) den 28.02.1987

Eine Wertungszahl wird ab dem 19.10.2010 errechnet und hier veröffentlicht:

 


 

 

DWZ

Punkte

Gegnerschnitt

Performance

Neue Wertungszahl

Hendrik

1494

1,5

1677

1446

1478  (-16)

Hauke

1653

5

1654

1823

1723  (+50)

Arno

1706

2,5

1646

1528

1664  (-42)

Torge

1252

1,5

1711

1383

1328  (+76)

Bernd

1815

5

1631

1852

1822  (+7)

Thies

1584

2,5

1664

1558

1573  (-11)

Lars

1736

3,5

1642

1632

1701  (-35)

Thomas

1994

6,5

1605

2022

1999  (+5)

Du hast Interesse, Mitglied in unserem Verein zu werden, um somit am Spielgeschehen teilnehmen zu können?

 

Wir bieten:

  • eine harmonische Gemeinschaft
  • 2 erfolgreiche Erwachsenenteams
  • 2 aufstrebende Jugendteams
  • regelmäßige Vereinsabende
  • vereinsinterne Meisterschaften (Vereinsmeisterschaft, Blitzturniere, Jung & Alt u.v.m.)
  • Teilnahme an vielen anderen Turnieren in ganz Schleswig-Holstein und vieles mehr

 

Unsere Mitgliedsbeiträge gehören in unserem Schachbezirk zu den Niedrigsten!

 

Hier eine Übersicht:

  im Monat
  im Jahr
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre : 1,50 Euro   18 Euro
Jugendliche ("eigenes Einkommen"; zB Lehrlinge, Wehrpflichtige) ab 17 Jahren : 2,00 Euro   24 Euro
Erwachsene : 3,50 Euro   42 Euro
1 Erwachsener und mindestens 2 Kinder = 1 Kind ohne Mitgliedsbeitrag      

 

 

 

Beitrittserklärung herunterladen (PDF)

 

Das ausgefüllte Formular kannst Du an unserem Vereinsabend am Dienstag abgeben. Schau am besten vorher schon mal rein.

 

Mitglieder, die am Spielgeschehen teilnehmen, erhalten einen Benutzeraccount auf dieser Homepage.

(verfasst von Dieter Stührk und beim Jubiläum am 3.10.06 vorgetragen)

"Ein Gründungsmitglied, so meinte Arno, sollte aus Anlass des 40-jährigen Bestehens doch ein paar Worte darüber zu Papier bringen, wie alles begann. Und dieses Gründungsmitglied sollte bitteschön ich sein.

Nun denn: Ich will Euch gar nicht erst groß mit irgendwelchen Zahlen langweilen. Ihr wollt ja schließlich essen. Der Verein hat es aber verdient, dass ich hier aus meinem Gedächtnis einen kurzen Rückblick auf den Beginn halte. Für den Blick nach vorne ist dann der amtierende Vorstand zuständig.

Mitte der 60er Jahre begab es sich, dass die Reservesoldaten Günter Abend und Dieter Gehlhaar im Rahmen einer Wehrübung der Heimatschutztruppe in Bargenstedt Herbert Eggert, den Schachpapst von Dithmarschen, kennen lernten. Dieser setzte sich vehement für die Gründung eines Schachvereins in Burg ein und versuchte, die beiden tapferen Heimatverteidiger dafür zu gewinnen. Sein Ansinnen hätte vermutlich keinen Erfolg gehabt, wenn einer der beiden nicht das eine oder andere Auge auf die schöne Tochter von Herbert Eggert geworfen hätte. Das beflügelte natürlich die Bereitschaft ganz erheblich, und so kam es 1966 zur Vereinsgründung. Die hübsche Tochter von Herrn Eggert freute sich, machte „winkewinke“ und entschwand aus Dithmarschen. Trotzdem müssen wir ihr dankbar sein. Ihr haben wir es wohl zu verdanken, dass wir heute hier beisammensitzen.

Vor Gründung des Vereins bildete sich zunächst eine Interessentengruppe oder Spielgemeinschaft, die sich mit den unterschiedlichsten Brettern und Spielsätzen bewaffnet bei Cafe‘Duborg (heute Provinzial-Versicherung) zusammenfand. Hier stellte Herbert Eggert uns Oberleutnant Siegfried Wöllck aus Albersdorf vor. Der saß mit dem Rücken zum Brett, ließ sich unsere Züge ansagen und setzte uns der Reihe nach matt, ohne die Partien überhaupt zu sehen. Da bekamen wir zum ersten Mal eine Vorstellung davon, welche Möglichkeiten das Schachspiel bietet. Zu diesem Zeitpunkt hätten wir uns noch für das „Mensch-ärgere-Dich-nicht“-Spiel entscheiden können. Aber nein — wir mussten ja unbedingt einen „Schachverein“ gründen! Siegfried Wölk wurde anschließend übrigens Landesvorsitzender von Hamburg und Vizepräsident des Deutschen Schachbundes.

Das Hauptproblem bei der Vereinsgründung war, so schien es uns, der Vereinsname. Kein Vereinsname, kein Verein! Wie sollte der Verein heißen? Wir haben uns in „Friedrich‘s Eck“ bei Karl Friedrich die Köpfe heiß geredet. Schließlich hatte die Frau von Ulli Klein die rettende Idee: „Schachfreunde Burg“. Das war‘s. Wir waren begeistert. Damit waren wir alle einverstanden. Ich habe meinen Favoriten „Damenspringer Burg“ dann doch lieber nicht mehr zur Abstimmung gestellt

Nach der Namensfindung begannen aber erst die Probleme. Keiner von uns kannte die genauen FIDE-Regeln. Statt einen Bauern zwei Schritte vorzusetzen, setzten wir bei Bedarf auch zwei Bauern einen Schritt vor. Ein Schachbuch hatte keiner, wir wussten nicht mal, dass es so was gab. Jeder hatte „Marke-Eigenbau-Eröffnungen“ — wie sie mir heute noch zu Eigen sind. Die Führung eines Vereins war für uns ein Buch mit sieben Siegeln. Wir wussten nichts von Hauptversammlung, Vorstandsposten und Satzung. Ohne die Hilfe von Herbert Eggert und die Unterstützung benachbarter Vereine wären wir wohl kläglich gescheitert.

So aber existieren wir — und das jetzt schon 40 Jahre — und das, dank Thomas Nonnenmacher, Klaus Roosen und Kadrush Sadiki, mit einer hervorragenden Jugendarbeit.

Für die Zukunft muss uns also nicht bange sein. Darauf und auf die zurückliegenden 40 Jahre werden wir nachher sicher noch das eine oder andere Glas leeren. Zunächst wollen wir uns aber wieder unserem Festmahl zuwenden.

Ich wünsche uns allen einen guten Appetit!!!"

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